Bayerische Verfassung
In der Bayerischen Verfassung sind Kinder ganz besonders erwähnt:
Art. 125 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung sagt beispielsweise: Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten.
Art. 126 bestimmt in Abs. 3: Kinder und Jugendliche sind durch staatliche und gemeindliche Maßnahmen und Einrichtungen gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige und körperliche Verwahrlosung und gegen Misshandlung zu schützen. (..)
Der Freistaat Bayern trägt dazu bei, die Rechte von Kindern zu sichern. Beispiele hierfür sind:
- In Bildungsleitlinien für die Kindertageseinrichtungen wird beispielsweise die altersentsprechende Beteiligung konkretisiert.
- Junge Menschen können sich in der Jugendverbandsarbeit unmittelbar einbringen. Die Programme und Projekte der Jugendarbeit insgesamt sind auf ein gutes Aufwachsen und die Beteiligung von Kindern ausgerichtet.
- Durch den Landesheimrat haben Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen ein eigenes Sprachrohr und die Möglichkeit zur Mitgestaltung.
- Der Schutz von Kindern hat einen hohen Stellenwert. Eine Zusammenfassung aller Maßnahmen beinhaltet das Gesamtkonzept Kinderschutz.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention besagt:
- Kinder dürfen Geheimnisse haben
- Kinder haben ein Recht auf Spiel
- Kinder haben ein Recht auf Freizeit
- Kinder haben ein Recht auf Respekt und Achtung
- Kinder haben ein Recht auf Erfahrung und Bildung
- Kinder haben ein Recht auf Liebe
- Kinder haben ein Recht auf Bewegung
- Kinder haben ein Recht auf Intimität
- Kinder haben ein Recht auf Mitsprache
- Kinder haben ein Recht auf Gewaltfreiheit
- Kinder haben ein Recht auf Ruhe
- Kinder haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit
Kinder sind
- soziale Wesen neugierig und hungrig nach Leben
- begeisterungsfähig und aktiv
- Forscher und Entdecker
- in der Lage, eigene Bedürfnisse zu erkennen und danach zu handeln
- Akteure ihrer eigenen Entwicklung
- kreative und emotionale Persönlichkeiten
- Kinder haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit
Kinder brauchen
- von Geburt an Kontakte zu anderen Menschen
- Geborgenheit
- Vertrauen und Zeit
- Grenzen und Freiräume
- Verständnis
- Liebe und Geduld
- Lob und Anerkennung
- Verlässlichkeit und Kontinuität
- Achtung und Wertschätzung
Quelle: Unicef