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Beobachtung & Dokumentation

Beobachtungsbögen

Im Kindergarten Bereich setzen wir folgende unterschiedliche Beobachtungsbögen ein:

  • Seldak
  • Perik
  • Sismek
  • Portfolio Ordner im letzten Jahr vor der Einschulung

Im Krippenbereich

Im Krippenbereich werden folgende Dokumentationsarten und Beobachtungen eingesetzt

  • Portfolio
  • Beller & Beller

Zusätzlich werden Elterngespräche dokumentiert und von den Eltern unterschrieben!

BayKiBiG und AVBayKiBiG

Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungsund -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG)

Informationen zu den Beobachtungsbögen SISMIK, SELDAK und PERIK

Mit Neufassung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) zum 01.09.2008 ist der Einsatz der Beobachtungsbögen SISMIK, SELDAK und PERIK in Kindertageseinrichtungen verbindlich vorgegeben. Der Einsatz der Beobachtungsbögen ist gleichzeitig nach Art. 19 Nr. 5 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Fördervoraussetzung für Kindertageseinrichtungen.

  • § 5 Abs. 2 AVBayKiBiG – Einsatz des Beobachtungsbogens SISMIK (Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen) Der Sprachstand von Kindern, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind, ist in der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres anhand des zweiten Teils des Bogens „Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen (SISMIK) – sprachliche Kompetenz im engeren Sinn (deutsch)“ zu erheben. Mit Hilfe dieses Verfahrens wird entschieden, ob dem Kind der Besuch eines Vorkurses „Deutsch 240“ empfohlen wird. Für die Altersgruppe von 3,5 Jahren bis zur Einschulung ist verbindlich vorgeschrieben, dass Teil 2 des SISMIK bei Kindern, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind, zur Anwendung kommt. Hier ist kein Ersatzverfahren möglich.
  • § 5 Abs. 3 AVBayKiBiG – Einsatz des Beobachtungsbogens SELDAK (Sprachentwicklung und Literacy) Bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern ist der Sprachstand ab der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres vor der Einschulung anhand des Beobachtungsbogens SELDAK zu erheben. Die Anwendung des SELDAK bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern im Alter von 4 Jahren bis zur Einschulung ist ebenfalls verbindlich vorgegeben. Die AVBayKiBiG lässt für diese Altersgruppe kein Ersatzverfahren zu.
  • § 1 Abs 2 Satz 2 AVBayKiBiG – Einsatz des Beobachtungsbogens PERIK (Positive Entwicklung und Resilienz im Kindergartenalltag) Das pädagogische Personal begleitet und dokumentiert den Entwicklungsverlauf bei allen Kindern anhand des Beobachtungsbogens „Positive Entwicklung und Resilienz im Kindergartenalltag (PERIK)“ oder eines „gleichermaßen geeigneten Beobachtungsbogens“.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat folgende Beobachtungsinstrumente als „gleichermaßen geeignete Beobachtungsbögen“ anstelle des PERIK anerkannt:

  • das Salzburger Beobachtungskonzept für Kindergärten (SBKKG, Paschon & Zeilinger, 2007),
  • die Bildungs- und Lerngeschichten, Bildungsprozesse in früher Kindheit beobachten, dokumentieren und unterstützen (Leu, Flämig, Frankenstein, Koch, Pack, Schneider & Schweiger, 2007),
  • das Dortmunder Entwicklungsscreening (DESK) und das
  • Entwicklungs- und Kompetenzprofil (EKP) von T. Knauf und E. Schubert unter der Voraussetzung, dass es entsprechend der Empfehlung des Autors und der Autorin zugleich mit den Elementen „Kurzzeitbeobachtung“ in der Tradition der Reggio-Pädagogik und „Portfolio“ zum Einsatz kommt.

Andere Verfahren der Beobachtung und Dokumentation – darunter auch Portfolios (im Wesentlichen verstanden als Sammlungen von Produkten kindlicher Aktivität, z.B. Zeichnungen), die nicht im Rahmen der Bildungs- und Lerngeschichten (Leu et al., 2007) zum Einsatz kommen – können ergänzend, aber nicht alternativ zur Beobachtung mit dem PERIK für Kinder im Alter von 3,5 Jahren bis zur Einschulung verwendet werden.

Für Kinder im Schulalter ist der PERIK zwar anwendbar, aber nicht verbindlich vorgegeben.