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Elternbeirat

  • Der Elternbeirat wird jedes neue KiTa Jahr neu gewählt!
  • Über die Wahl und Durchführung werden unsere Eltern durch eine Aushang aufmerksam gemacht!

Aufgaben und Rechte

Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) bestimmt, dass zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Trägern in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/eltern/index.php