- Der Elternbeirat wird jedes neue KiTa Jahr neu gewählt!
- Über die Wahl und Durchführung werden unsere Eltern durch eine Aushang aufmerksam gemacht!
Aufgaben und Rechte
Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) bestimmt, dass zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Trägern in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/eltern/index.php